Qualität Chlorella und Spirulina: Nur Bio reicht nicht. Achten Sie auf Laboranalysen!

Qualität Chlorella und Spirulina: Nur Bio reicht nicht. Achten Sie auf Laboranalysen!

Wellnest bietet zertifizierte Chlorella und Spirulina Algen aus unabhängig kontrollierten Bio-Aquakulturen. Für sichere, reine und einwandfreie Produkte investieren wir in aufwendige Laboranalysen. Wir prüfen auf Rückstände von Schwermetallen, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Pestiziden, Herbizide und radioaktiver Bestrahlung sowie mikrobieller Verunreinigungen. Unsere Analysen werden von akkreditierten Prüflabors in Deutschland durchgeführten. Das Spektrum der Rückstandsanalyse geht über das, von der Bio-Verordnungen geforderte Spektrum weit hinaus.

Inhaltsverzeichnis

Für hochwertige Mikroalgen wird erstens 100 % sauberes Wasser benötigt

Chlorella und Spirulina sind für den menschlichen Verzehr bestimmte Mikroalgen. Sie gehören in die Riege der Superfoods und erfreuen sich allgemein großer Beliebtheit. Mikroalgen werden nicht aus Seen oder dem Meer gefischt, sondern in speziellen Algenfarmen gezüchtet, überwiegend in großen Becken unter freiem Himmel. (So können Vermischungen oder Verwechslungen mit anderen Algenarten ausgeschlossen werden.) Die meisten Aquakulturen finden sich in tropischen Gefilden. Hier sind die Klimabedingungen für ein rasches und kraftvolles Algenwachstum optimal. 

Hoch bedeutsam für die Zucht ist absolut reines Wasser: 

  • Während ihres Wachstums nehmen Algen im Wasser gelöste Stoffe auf und reichern sie an. 
  • Sie unterscheiden dabei nicht zwischen nützlichen Mineralstoffen wie Eisen oder Magnesium, gefährlichen Schwermetallen oder polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). 
  • Das kann zu einer hohen Kontamination führen. Nach der Ernte ist durch den Trocknungsprozess eine weitere Konzentrierung möglich
  • Die gute Nachricht: Speziell Chlorella Algen können alle Substanzen, die sie bei ihrem Wachstum absorbieren, auch aus dem Körper ausleiten.

Zusammenfassend stellt die Güte des verwendeten Wassers neben Sonnenlicht und gleichbleibend warmen Temperaturen ein zentrales Qualitätskriterium für Mikroalgen dar.

Auch in kälteren Regionen wie Deutschland werden Chlorella und Spirulina gezüchtet. Allerdings findet die Kultivierung in künstlich beleuchteten und geheizten Röhrensystemen statt, was mit einem hohen Energieeinsatz verbunden ist.

Zweitens ist das Bio-Label ein Muss. Aber für Top-Qualität nicht ausreichend

Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie nur Algenprodukte kaufen, die aus kontrollierten und zertifizierten Bio-Aquakulturen stammen. Vor allem wenn in den Herkunftsländern die Umweltstandards geringer ausfallen als in der EU. Ein Bio-Label gewährleistet, dass die Kultivierung mit sauberem, das heißt trinkbaren Wasser erfolgt. Ohne Dünger, Pestizide, Herbizide oder Wachstumsbeschleuniger. 

Die strengen Anforderungen an Bio-Qualität bieten ein verlässliches Plus an Sicherheit. Jedoch können Belastungen trotz Trinkwasserqualität und Bio-Label nicht ausgeschlossen werden. Zum Beispiel sind Pestizidrückstände möglich, wenn nahe der Aquakulturen konventionelle Landwirtschaft betrieben wird. Weitere Kontaminationsquellen stellen unter anderem Autoabgase, Industrieanlagen, Kraftwerke oder Waldbrände dar.

Wie können Schwermetalle oder PAK das Zuchtwasser verschmutzen? Blei gelangt durch Abwässer, Ausschwemmungen aus dem Boden und Lufteinträge in die Umwelt. Für Quecksilber sind – neben Bränden, Erosion und Vulkanausbrüchen – die Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen, Goldgewinnung und Zahnmedizin hauptverantwortlich. Cadmium kommt natürlich in der Erdkruste vor und findet sich in Düngemittel und industriellen Emissionen. PAK entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material (Holz, Kohle) oder unbeabsichtigt durch Industrietätigkeiten.

Wellnest ist ein qualitätsbewusster Anbieter für Chlorella und Spirulina Algenpresslinge . Wir lassen jede Charge durch ein unabhängiges Labor auf Spuren von Schwermetallen, Keimen, Pflanzenschutzmitteln oder anderen Toxinen untersuchen. Die aufwendigen Analysen gehen über die Kriterien der europäischen Öko-Verordnung weit hinaus. Verbrauchern bietet die lückenlose, durch transparente Prüfberichte dokumentierte Qualitätskontrolle ein Höchstmaß an Sicherheit.

Deshalb sind Chlorella und Spirulina von Wellnest absolut sicher und rein

Seit 2003 importieren wir Spirulina und Chlorella Algenpresslinge von einer Bio-Aquakultur in Asien direkt nach Deutschland. Mit den Betreibern stehen wir in einem regelmäßigen und engen Austausch. Nichts ist so wichtig wie ein gewachsenes Vertrauen.

Die Mikroalgen werden im Hochland der tropischen Insel Hainan in Freilandbecken mit sauberem Süßwasser kultiviert. Hier profitieren die Chlorella und Spirulina von einem perfekten Wachstumsklima und geballter Sonnenenergie. Da sich die Bio-Aquakultur „jenseits der Zivilisation“ in einem regenwaldreichen Naturschutzgebiet befindet, sind Kontaminationen durch Industrie und Landwirtschaft praktisch ausgeschlossen. Im Anschluss an die Ernte werden die Kugelalgen sanft sprühgetrocknet, schonend ohne Füll-, Binde- oder Hilfsstoffe weiterverarbeitet und ohne konservierende Bestrahlung luftdicht verpackt nach Deutschland verschickt.

Die Betreiber der Bio-Aquakultur arbeiten nach den international anerkannten „Good Manufacturing Practice“-Standards. Zur Qualitätssicherung unterhalten sie zudem ein eigenes Labor. Darüber hinaus wird die gesamte Produktion von einer in Deutschland staatlich zugelassenen Öko-Kontrollstelle beaufsichtigt und nach DE-ÖKO-007 zertifiziert.

Weil wir unseren Kunden nur Algenprodukte der Güteklasse 1A bieten, lassen wir die Mikroalgen zudem von einer renommierten, in Jena ansässigen Prüfanstalt auf Rückstände analysieren. Die ausführlichen Prüfberichte sind online abrufbar.

Prüfberichte belegen: Wellnest bietet Spitzenprodukte ohne Belastungen

Laborantin untersucht Mikroalgen auf Rückstände
Jede Charge wird von einem unabhängigen Labor auf Rückstände analysiert (© peopleimages – stock.adobe.com)

Was steht in den Prüfberichten drin? Dass die getesteten Rückstände alle weit unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen sowie den noch strengeren Grenzwerten der EU-Bio-Verordnung vollauf genügen. Also keine Belastungen vorliegen. Die Analysen gliedern sich in drei Untersuchungsgebiete: Mikrobiologie, Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

Mikrobiologische Untersuchungen 

Bei den mikrobiologischen Untersuchungen werden die Mikroalgen auf Keime für Verunreinigungen oder gesundheitlich bedenkliche Keime untersucht: Schimmelpilze, Listerien, Salmonellen, Hefen, Escherichia coli, Clostridien, Staphylokokken usw. Ergebnis: Die untersuchten Proben sind hinsichtlich der geprüften mikrobiologischen Parameter nicht zu beanstanden.

Elementmessungen (Schwermetalle)

Im Zuge der Elementmessungen findet eine Untersuchung auf Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber statt. Grundlage ist die EG-Kontaminanten-Höchstgehalte-Verordnung. Ergebnis: Die durch die Verordnung (EG) 1881/2006 vorgegebenen Höchstmengen für Kontaminanten in Lebensmitteln werden eingehalten.

Die Produktanalysen zeigen außerdem, dass die Mikroalgen nicht gentechnisch verändert oder ionisierend (radioaktiv) bestrahlt wurden. Und bei der Kultivierung weder synthetische Dünge- noch chemische Insektenvernichtungsmittel zum Einsatz kamen.

Untersuchung auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

PAK sind stark gesundheitsgefährdende Gemische organischer Verbindungen, die bei der unvollständigen Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehen. Sie können über Verunreinigungen der Umwelt in Lebensmittel gelangen. Ferner können sich PAK bei der Lebensmittelverarbeitung durch unsachgemäße Trocknungs- und Erhitzungsverfahren bilden. So stellt die Trocknung von Algen eine potenzielle PAK-Kontaminationsquelle dar.

2002 hat der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission 15 Verbindungen als erbgutverändernd und/oder krebserzeugend bewertet. Zu diesen zählen Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Chrysen und Benzo(b)fluoranthen. Sie gelten als Leitsubstanzen (PAK-4) für das Vorhandensein von PAK in Lebensmitteln. Ihre zulässigen Höchstgehalte und Gesamtsummen sind in der EU-Kontaminanten-Verordnung festgeschrieben.

Heißt: Bei der Untersuchung von Lebensmitteln ist nur PAK-4 gesetzlich verpflichtend. Auch die Öko-Verordnung verlangt nur PAK-4. Die Bestimmung der Gehalte weiterer PAK-Verbindungen erfolgt freiwillig. Da in Algenprodukten bereits hohe PAK-Kontaminationen gefunden wurden, achten wir auf eine vollständige Analyse und lassen unsere Chargen auf zwei Dutzend Verbindungen (PAK-24) untersuchen. Ergebnis: Die Höchstgehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Lebensmitteln werden gemäß Verordnung (EG) 1881/2006 in aktueller Fassung eingehalten. Außerdem erfüllen die Höchstgehalte an PAK die „CERES-Qualitätsanforderungen für Bio-Algenprodukte“.

Die genauen Werte der getesteten Rückstände entnehmen Sie bitte den Laboranalysen, welche wir auf den jeweiligen Produktseiten zur Verfügung stellen.

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© Titelbild: Somprasong – stock.adobe.com

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